Gute Nacht, Schlaft Gut Und Träumt Was Schönes :-)

Gute Nacht, schlaft gut und träumt was schönes :-)

Hier in Deutschland ist jetzt gleich Mitternacht. Ich werde mich jetzt nackt ins Bett legen und eine Weile schlafen ...

... und hoffentlich TRÄUMEN :-) !!!

Darf ich allen, die jetzt noch wach und hier unterwegs sind, eine gute Nacht wünschen, schlaft gut und träumt auch was wunderschönes.

Von was ich heute nacht träume, das weiß ich jetzt schon :-) !

Gute Nacht und liebe Grüße aus dem Schwarzwald

... von Sissy Michelle

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Sklavenvertrag

Dieser Vertrag hat den Status eines Arbeitsvertrages und ist bei Nichteinhaltung durch die Vertragsnehmerin durch den Vertragsgeber vor einen Arbeitsgericht einklagbar

.

                                                    Der Vertragsgeber

bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Vertragsnehmerin Sklavin Anouschka zur Ausbildung als Sklavin annimmt. Er bestätigt weiterhin, dass er die Sklavin nach ihrer Ausbildung in seinen Diensten übernimmt, Sie als seine Sklavin benutzt und demütigende Handlungen an Ihr vornimmt. Die vorzunehmenden Handlungen sind in den einzelnen Paragraphen der Rubrik „Rechte und Pflichten” des Vertragsgeber, sowie in den „Pflichten der Vertragsnehmerin” geregelt. Der Vertragsgeber (zukünftig als Gebieter, Herr, Meister, Dominus, etc. genannt) hat das Recht, den Vertrag zu kündigen. Er hat aber die Pflicht, der Vertragsnehmerin einen entsprechenden Ausgleich in Form eines neuen Herrn oder einer neuen Herrin zu beschaffen.

                                                  Die Vertragsnehmerin

bestätigt mit ihrer Unterschrift die Einhaltung der nachfolgend für Sie bestimmte Paragraphen. Dieser Vertrag wurde auf freiwilliger Basis, ohne Zwang, geschlossen und ist nicht kündbar. Die Vertragsnehmerin (in den Paragraphen nur noch Ficksau, Sklavin, Hundefotze, Hündin oder Sau, Hure, Nutte, Deckstute, Fickhündin, Zofe, Dreilochstute,  etc. genannt), bestätigt mit Ihrer Unterschrift, dass alle Handlungen an Ihr, mit Ihren Einverständnis durchgeführt werden und wurden. Sie bestätigt, dass Sie bereit ist auf alle strafrechtlichen Verfolgungen nach StGB hinsichtlich Notzucht und Körperverletzungen zu verzichten. Es ist Ihr der Wunsch, dass bei Ihr nicht mehr die im GG verankerten Rechte als Mensch und die Rechte zur Freiheit der Persönlichkeitsentfaltung zur Anwendungen kommen, sondern das BGB §90, §90a, §91, §92, §93. Sie möchte nur noch als Sache oder Gegenstand betrachtet werden und ist in der Hierarchie unterhalb von Tieren angeordnet. Sie hat den Bedürfnissen der Xxxx Folge zu leisten. Sie wird alle Anweisungen und Befehle sofort, ohne Widerrede und Weigerungen nachkommen.

Dieser Vertrag wird auf freiwilliger Basis geschlossen. Auf die Vertragsnehmerin wurde vor und während der Vertragsunterzeichnung kein Zwang, weder durch Worte, Drohungen, Taten oder Schrift ausgeübt.

                                                  1. Rechte und Pflichten des Vertragsgebers

                                                                                § 1

Der Gebieter wird die auszubildende Ficksau einer Erziehung zur Sklavin und Hündin angedeihen lassen.

                                                                                § 2

Der Herr verpflichtet sich, die Dienerin nach Ihrer Ausbildung in seine Dienste zu übernehmen.

                                                                                § 3

Der Gebieter erhält das Recht über den Körper der Ficksau zu verfügen. Er kann ihre Geschlechtsteile in der Öffentlich bloßstellen. Das Anbringen von Intimtatoos an ihm genehmen Körperteilen der Zofe ist sein Recht.

                                                                                § 4

Der Meister kann die Nutte jederzeit u. an jedem Ort dritte Personen (gleich welcher Anzahl) für sexuelle Handlungen zur Verfügung stellen.

                                                                                § 5

Der Herr hat das Recht zu bestimmen, wo und in welchen Verhältnis die Sklavin zu leben hat.

                                                                                § 6

Der Herr erhält sämtliche Rechte am vorhandenen Bild- / Videomaterial, das die Sklavin zeigt. Es ist im unverzüglich auszuhändigen. Zukünftig aufgenommenes Bild-, Video- und Tonmaterial geht unverzüglich in den Besitz des Meisters über. Er allein hat das Recht, ohne Rücksprache mit der Sklavin dieses Material zu Veröffentlichen oder weiterzugeben wenn die Sklavin nicht erkannt werden kann. Etwaige Einnahmen erhält der Meister.

                                                                                § 7

Der Gebieter hat das Recht, jederzeit und an jedem Ort, die Deckstute zu bestrafen. Dazu dürfen jederzeit dritte Personen anwesend sein oder er darf die Bestrafung durch Anwesende ausführen lassen.

                                                                                § 8

Der Herr hat das Recht, die Sau jederzeit und an jedem Ort, auch unter der Anwesenheit dritter Personen verbal zu demütigen. Er darf Sie mit jeden Namen seiner Wahl betiteln.

                                                                                § 9

                                                                               § 10

Der Herr hat das Recht, an der Sklavin sexuelle Handlungen gleich welcher Art vorzunehmen oder vorzunehmen lassen.

                                                                                § 11

Der Herr hat das Recht, jederzeit Paragraphen die seine Rechte erweitern, an diesen Vertrag anzuhängen. Auch Paragraphen, die die Pflichten der Zofe erweitern, kann er hinzufügen

                                                                   Pflichten der Sklavin

§1  Kleiderordnung

1. Die Sklavin verliert das Recht auf Kleidung. Der Gebieter bestimmt die Kleidung.

2. In seiner Gegenwart ist die Fickhündin nackt und trägt nur Halterlose und Highheels. Dazu hat Sie ein Lederhalsband mit Öse zu tragen.

3 .Hat der Gebieter die Wohnung verlassen, wird er bei seiner Rückkehr wie unter Punkt 2 vorgeschrieben empfangen.

4. Wenn nicht von Ihm eine bestimmte Kleidungspflicht angeordnet wird, gelten nachfolgende Kleidervorschriften bei Anwesenheit Dritter oder beim Verlassen der Wohnung: Punkt 6, 7, 8, 9, 10 oder 11, dazu Punkt 12

5. Bei Anwesenheit Dritter kann der Gebieter jederzeit auch die Kleidervorschrift wie unter Punkt 2 anordnen.

6 .Es ist der Sklavin strengstens untersagt nicht auf Highheels zu gehen. Die Absatzhöhe darf 10 cm nicht unterschreiten. Unterbekleidung ist nicht erlaubt, es sei den, vom Gebieter angeordnet.

7. Am Hals ist ständig ein Lederband zu tragen, so dass die Hündin jederzeit an die Leine genommen werden kann.

8 .Die Beine sind zwingend in Nylons zu hüllen und ein Slip darf nur auf ausdrückliche Anweisung des Meisters getragen werden.

9. Bei öffentlichen Auftritten sind im Schritt hoch geschlitzte Kleider oder kurze Kleider, jeweils mit tiefem Ausschnitt zu tragen.

10. Alternativ kann der Meister auch das Tragen eines Minirocks anordnen.

11. Der Herr kann das Tragen durchsichtiger Blusen oder Kleider anordnen.

12. Die vom Gebieter ausgesprochenen Änderungen sind sofort auszuführen.

§ 2    Körperschmuck und -pflege

1. Die Sklavin hat darauf zu achten, dass ihr Körpergewicht konstant bleibt.

2. Der Körper ist bis auf den Kopf von Haaren zu befreien.

3. Fuß- und Fingernägel sind grundsätzlich in dunklen roten Tönen zu lackieren.

4. Das Gesicht hat immer gut geschminkt zu sein (roter Lippenstift, mattes Make-up, dunkle Gesichtskonturen, etc.).

5. Der Meister kann die Sklavin (an den Brustwarzen, Nabel, Ohren und Nase, Klitoris, Schamlippen) Piercen.

6. Nach erfolgreicher Probezeit, wird der Sklavin ein Tatoo auf die linke Arschbacke, in den Schambereich und auf einen Busen gesetzt.

7. Veränderungen am Körper der Sklavin müssen grundsätzlich vom Herrn genehmigt werden.

§ 3   Verhaltensregeln

1. Die Sklavin hat die Pflicht, den Herrn immer nur auf die Ihm angenehme Weise anzusprechen. Dies gilt auch in der Öffentlichkeit.

2. Der Gebieter ist immer, auch in der Öffentlichkeit, als solcher anzusprechen. Alternativ können die Bezeichnungen Herr, Meister, Master oder Sir verwendet werden.

3. Die Sklavin hat jeden Blickkontakt strengstens zu vermeiden.

4. Wann immer der Gebieter den Raum betritt, hat sich die Zofe, gleich ob Sie steht, sitzt oder liegt, auf alle Viere wie eine Hündin niederzugehen.

5. Wenn Sie sich dem Herrn nähert, darf das ebenfalls wie bei einer Hündin nur auf alle Viere geschehen.

6. Hinknien oder aufstehen darf die Sklavin nicht ohne ausdrücklichen Befehl ihres Herrn. Das gilt auch in der Öffentlichkeit.

7. Wenn die Sklavin einen Raum betritt, in dem sich der Gebieter aufhält, gilt ebenfalls §3, Punkt4.

8. Die Sklavin hat jeden Befehl des Gebieters sofort und ohne Gegenfrage/ Widerrede nachzukommen.

9. Die Zofe hat dem Herrn bedingungslos zu gehorchen.

10. In der Öffentlichkeit hat Sie ihrem Meister voranzuschreiten. Sie wird dabei regelmäßig an der Leine oder Kette geführt werden.

11. Auf Befehl muss Sie sich auch an der Leine in der Öffentlichkeit auf alle Viere wie Hündin fortbewegen.

12. Auf Befehl des Herrn hat sich die Zofe auch in der Öffentlichkeit teilweise oder ganz auszuziehen.

13. Auf Befehl des Meisters hat die Sklavin jederzeit und an jeden Ort ihre Geschlechtsteile herzuzeigen.

14. Die Zofe muss sich selbst und Ihren Geschlechtsteilen demütigende und beleidigende Namen geben.

15. Ohne Erlaubnis des Herrn, darf die Sklavin keinen Laut geben. Ausgenommen sind Schreie der Lust oder des Schmerzes.

16. Die Zofe muss sich auf einschlägigen Bällen, in Szenen-Discotheken und Pärchen- und ähnliche Clubs im entsprechenden Outfit, auf Geheiß des Meisters auch nackt präsentieren. Das Nacktsein kann bereits von Anfang an oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

17. Beim Autofahren (egal ob als Fahrerin oder Beifahrerin) hat die Sklavin immer den Rock so hochzuschieben, dass ihre Fotze deutlich sichtbar ist.

18. Beim Autofahren (egal ob als Fahrerin oder Beifahrerin) muss die Sklavin ihre Bluse/Kleid bis auf den letzten Knopf öffnen. Ob die Busen freigelegt werden müssen, entscheidet der Meister.

19. Es ist der Sklavin untersagt, ohne Erlaubnis des Herrn ihre Geschlechtsteile zum Zwecke der sexuellen Befriedigung zu berühren.

§ 4 Geschlechtsverkehr

1. Der Sklavin hat die Pflicht dem Herrn jederzeit und an jedem Ort sexuell zu Diensten zu sein. Das schließt sowohl die orale Bedienung durch die Sklavin, wie auch Analverkehr ein. Wenn es der Gebieter verlangt, hat die Sklavin ihn anal zu bedienen.

2. Die Zofe hat nicht das Recht, ohne Erlaubnis ihres Herrn mit  Dritte, gleich welches Geschlecht, in geschlechtlicher Verbindung zu treten.

3. Kontakte, gleich welcher Art, sind dem Herrn anzuzeigen.

4. Wechselnde Geschlechtsverkehre mit unterschiedlichsten

5. Herrn/Männern jeglicher Neigung, werden dazu dienen, der Sklavin ihr Schamgefühl auszutreiben. Dabei bleibt es dem Gebieter überlassen, wie viele Schwänze er gleichzeitig für die Ficksau vorsieht.

8. Der Geschlechtverkehr, gleich welcher Art, kann vom Herrn jederzeit in der Öffentlichkeit angeordnet werden.

9. Wurde die Zofe gefickt oder anderweitige befriedigt, hat sie sich anschließend beim Herrn zu bedanken.

§5 Bestrafungen

1. Die Zofe hat über ihre Verfehlungen ein Berichtsheft zu führen.

2. Täglich wird der Meister für 15 Minuten ihre Leidensfähigkeit für Schmerzen erproben und mit probaten Mitteln (Peitsche, Klemmen, Wachs etc.) ausweiten. Der Meister wird  ihr Wächter und Peiniger sein.

3. Die Nichteinhaltung der Paragraphen oder nur Teile davon, führt zur Bestrafungen.

4. Die Zofe kann jederzeit zum Spaß oder zum Zwecke einer Bestrafung gefesselt und geknebelt werden.

5. Die Sklavin hat bei der Bestrafung, soweit Sie nicht geknebelt ist, die An- zahl der Schläge mitzuzählen.

6. Die Bestrafung kann vom Meister auch öffentlich durchgeführt werden.

7. Über die Höhe der Bestrafung entscheidet nur der Gebieter. Er kann aber von Dritte Vorschläge zur Art und Umfang der Bestrafung einholen.

8. Wie die Züchtigung durchgeführt wird, unterliegt ganz allein den Wünschen des Gebieters.

9. Benutzt der Herr noch weitere Zofen (Sklaven oder Sklavinnen), hat die  Zofe auf Verlangen des Herrn an diese Abstrafungen vorzunehmen.

10. Nach der Bestrafung hat sich die Zofe für die Züchtigung beim Herrn zu bedanken. Erfolgte die Abstrafung durch Dritte, hat sich die Zofe auch bei  diesen zu bedanken.

§6 Sonstige Pflichten der Zofe

1. Die Zofe hat auf Befehl des Gebieters zur Reinigung seines Körpers mit der Zunge beizutragen.

2. Die Sklavin kann als Gegenstand (z. B. Stuhl, Tisch, etc.) verwendet werden.

3. Die Sklavin kann als Tier (Pony, Fickhündin, Fickstute) verwendet werden.

4. Wird die Zofe als Pony eingesetzt, kann Sie vor einen Wagen (Sulky) gespannt werden. Sie hat dabei nackt zu sein. Der Herr kann aber eine abweichende Bekleidung bestimmen. Sie hat in dem Fahrzeug den Meister oder von ihm bestimmte Personen zu transportieren.

5. Die Sklavin, mit dem Status einer Hündin, kann als solche behandelt werden (z. B. Anleinen vor Geschäften, etc.).

6. Auf Geheiß des Meisters hat die Sklavin wie eine Fickhündin zu fressen. Aus einem Hundenapf, ohne Benutzung von Besteck und Hände.

7.Auf Befehl des Meisters, darf sich die Fickhündin nur noch (nackt) auf alle Vieren durch die Wohnung bewegen.

8. Auf Befehl des Meisters hat sich die Fickhündin auch in der Öffentlichkeit nackt auf alle Viere zu bewegen.

9. Der Herr kann die Fickhündin in einer Hundehütte nackt anleinen und übernachten lassen.

10. Der Meister kann die Deckstute in einen Pferdestall nackt anleinen und übernachten lassen

11. Zur Verrichtung der Notdurft hat die Sklavin den Herrn um Erlaubnis zu fragen

12. Auf Befehl des Meisters hat die Verrichtung der Notdurft auch öffentlich zu erfolgen. Das gilt auch für das Abschlagen des NS.

13. Die Sklavin hat sich auf Befehl des Herrn als Toilette (NS) benutzen zu lassen.

14. Sie muss auch Dritte als Toilette (NS) dienen.

15. Die Zofe hat auf Befehl des Gebieters den NS zu schlucken.

16. Die Sklavin hat auf Befehl des Herrn andere Gebieter und Herrinnen zu Diensten zu sein. Die Dauer und Umfang des Dienstes bestimmt allein der Herr.

17. Der Herr kann Dritten jederzeit die Erlaubnis erteilen, die Geschlechtsteile der Zofe zu berühren.

18. Die Sklavin kann öffentlich zur Schau gestellt werden. Das kann auch durch Fesselung/Pranger erfolgen. Ein Anbinden dient dem Zwecke der Demütigung der Sklavin.

19. Regeln zur Vorführung: Die Sklavin ist nackt (bis auf Strümpfe und Strapse), ihre Hände sind auf dem Rücken gefesselt, evt. wird ihr ein Mantel lose über die Schultern gehängt. Der Herr führt Sie an der Leine zu den Wartenden. Jeder darf an den Geschlechtteilen der Stute spielen. Auf Befehl des Herrn muss die Hündin die Anwesenden blasen oder lecken. Anschließend wird Sie gefickt. Der Herr hat das Recht, die Hure als letzter zu ficken. Nach Abschluss der Fickhandlungen wird die Sklavin nackt abgeführt, zum Auto gebracht und entblößt nach hause gefahren.

20. Die Zofe hat auf Wunsch des Herrn vor ihm oder auch Dritten einen Striptease oder eine Selbstbefriedigungen durchzuführen.

21. Die Zofe kann jederzeit Dritte zum Geschlechtsverkehr übergeben werden.

22. Die Sklavin kann zum Geschlechtsverkehr mit Dritte, vermietet werden.

23. Die Sklavin kann vom Herrn jederzeit und für eine nur von ihm bestimmbare Dauer in ein Bordell untergebracht werden. Die Einnahmen stehen Ihm zu. Er bestimmt allein die Höhe des Anteils, den die Nutte erhält.

24. Der Herr kann eine Leine, Kette, etc. zum Vorführen an dem Intimschmuck befestigen.

25. Der Herr kann die Sklavin auch an eine andere Herrschaft verkaufen.

26. Dabei verliert der Vertrag für die neue Herrschaft jede Funktion. Der neue Vertrag wird zwischen der Sklavin und dem jetzigen Meister festgelegt. Der neue Besitzer kann seine Wünsche dazu beitragen.

30. Der Herr kann jederzeit eine Vergewaltigung der Hure anordnen oder selbst durchführen.

31. Die Sklavin kann auch in der freien Natur behandelt (z.B. Aufhängen an den Armen oder Beinen an einen Baum oder zwischen Bäume) werden.

33. Die vorübergehenden Dienste der Zofe können vom Herrn als Preis oder Einsatz für (Glücks-)Spiele und Wettbewerbe eingesetzt bzw. verwendet werden.

34. Ist die Sklavin in einem Internet-Chat aktiv, darf Sie sich nur mit Chatteilnehmern unterhalten, die dem Herrn genehm sind. Von welchen Chatteilnehmer die Sklavin angesprochen wurde, bzw. mit welchen Usern Sie gesprochen hat, ist unverzüglich dem Meister mitzuteilen. Auch über den Inhalt der Gespräche ist der Gebieter zu informieren.

35. Mit welchen Personen die Zofe persönlich oder telefonisch Kontakt haben darf, bestimmt der Meister.

36. Der Herr kann den Körper der Sklavin mit Saugpumpen oder Saugnäpfe behandeln.

39. Der Meister kann den Körper der Sklavin mit Brennnesseln, Disteln und Dornen behandeln.

40. Der Herr kann zur Quälung der Zofe Insekten, etc., einsetzen.

41. Welchen Tätigkeiten die Sklavin nachgehen darf, muss der Meister genehmigen.

42. Die Sklavin hat den Herrn täglich vor dem Zubettgehen abzusaugen.

43. Bei Oralverkehr hat die Sklavin den Samen immer zu schlucken.

44. Der Herr kann die Sklavin als Objekt für eine Spankingsitzung benutzen.

45. Der Herr kann die Zofe auffordern, dass Sie ihm Sklaven oder Sklavinnen zubringt.

47. Sind gleichzeitig mit der Sklavin Xxxx anwesend, die gewöhnt sind, mit Menschen Geschlechtsverkehr zu vollziehen, darf sich die Sklavin nur noch nackt, auf alle Viere bewegen. Sexuelle Annäherungen oder Geschlechtsakte der xxxx hat Sie zu dulden. Sie hat als Lustobjekt für die Xxxx zu fungieren. Auf Befehl des Herrn hat Sie auch die Xxxx zum Geschlechtsakt zu animieren.

48.Bei der Sklavin können folgende Gegenstände angewendet werden:

Klammern jeder Art und Größe

Bondagehilfsmittel jeder Art, Ledermanschetten, Handschellen

Dildos und Gegenstände aller Art zur oralen und anale Befriedigung und Dehnung des Fickloches

Wachs, Gleitmittel

Masken, Augenbinde, Knebel und Tücher.

Leder-, Lack- und Gummiutensilien und –Kleidung

Peitschen und andere Gegenstände zur Züchtigung

Halsbänder jeder Art, Hundeleinen

Streckbänke, Pranger und Strafböcke, normale Käfige und Käfige für den Lichtentzug, sowie alle anderen Utensilien zur Abstrafung und zur Quälung.

Natürliche Strafutensilien, wie Brennnesseln, Disteln, Dornen, etc.

Schamlippen-, Kitzler und Brustgewichte

Befolgt die Sklavin einen Befehl des Herrn nicht unverzüglich oder erfüllt Sie nicht eine Ihr gestellte Aufgabe vollständig, wird ein Bußgeld von Euro 100,– fällig. Der Herr kann diesen Betrag in Form von Dienstleistungen abgelten lassen (Sklavin wird Dritte gegen eine Ausbildungsvergütung) zur Verfügung gestellt. Diese Vergütung geht zu 100% in den Besitz des Meisters über.

Ich, der unterzeichnende Vertragsgeber, Herr Bernd bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich meine Rechte als Gebieter nutzen werde, aber auch dass ich meine Pflichten gegenüber der Zofe erfüllen werde.

                                                               _____________________

                                                               (Unterschrift Vertragsgeber)

Ich, die unterzeichnende Vertragsnehmerin, Ficksau Anouschka bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich meine Pflichten als Sklavin nachkommen und alle Paragraphen dieses Vertrages erfüllen werde. Ich bestätige auch mit meiner Unterschrift, dass ich diesen Vertrag freiwillig, ohne Zwang unterschrieben habe und dass dieser Vertrag bei Einhaltung der unten genannten Punkte, insbesondere des Punkts Ausschluss, von meiner Seite für mein ganzes Leben gilt. Ich bestätige auch, dass ich mein Dasein als Sklavin und Zofe freiwillig gewählt habe, dass alle Handlungen an und mit mir, auch unter scheinbaren Zwang von mir gewollt sind. Dazu gehören auch Vergewaltigungen, Schmerzzufügung (zum Beispiel durch Auspeitschen, Wachs, Klammern, Nadeln), kleinere Verletzungen der Haut und Gewebe (zum Beispiel durch Nadeln, Bondage, Aufhängung an den Gliedmassen). Diese Dinge gehören zur Ausübung meiner Neigung. Ich bestätige auch, dass ich für obigen Umfang weder eine Zivilrechts-, noch eine Strafrechtsklage gegen den Vertragsgeber veranlassen, noch zustimmen werde.

Ausschluss: Zu obigen Dingen gehören nicht bewusst herbeigeführte Verletzungen wie Schnitte, Brüche und dauerhafte Verletzungen.     

Text me now

Please allow me to wish you a wonderful Friday night and thank you very much for your kind greeting. Thank you very much. Best wishes from the Black Forest, Sissy Michelle

Ich sitze auf einer Bank und träume ...

Ich sitze auf einer Sitzbank mitten im Schwarzwald … … und träume davon, zu einem neuen Leben 24/7/365 als rechtlose Sissy-Sklavin "gezwungen!" zu werden …

I'm sitting on a bench in the middle of the Black Forest… …and dreaming of being "forced!" into a new life 24/7/365 as a sissy slave without rights…

Wie immer träume ich davon, beim spazieren gehen im Wald überfallen zu werden. Ich werde von einem starken Mann und seinen Freunden überfallen und überwältigt. Bevor ich weiß, wie mir geschieht, bin ich gefesselt und diesen Männern völlig wehr- hilflos ausgeliefert. Der Mann legt mich über sein Knie, zieht mir meine Hose runter und verhaut mir meinen nackten Hintern, bis ich heule und verspreche, brav zu sein und zu gehorchen. Ich werde von ihm und seinen Freunden "vergewaltigt" und zu seinem Auto verschleppt, wo ich nackt in den Kofferaum verfrachtet werde. Er entführt mich und fährt mit mir, wehr- und hilflos gefesselt im Kofferraum, weit weit weg in ein anderes Land, wo ich weit weg von hier zu einem neuen Leben als rechtose, wehr- und hilflose, zwangsprostitutierte Sissy-Nutte gezwungen werde. Ich verschwinde praktisch von heute auf morgen spurlos aus meinem bisherigen Leben als freier, deutscher Mann, bekomme mit Gewalt meine Freiheit, meine Identität, meinen Namen, meine Männlichkeit einfach so weggenommen, ich werde entführt und weit weit weg in eine fremde Gegend, ein fremdes Land gebracht, wo ich eingesperrt und gefangen gehalten werde … .

Ich werde gegen meine Willen kastriert, so daß ich nie mehr das Recht habe, mich einen "Mann" zu nennen …, Ich werde zwangsfeminisiert, mein Körper wird von meinem Meister nach seinen Wünschen umgestaltet, ich werde gegen meinen Willen mit Permanent Make-Up als Frau geoutet und mit Tattoos und Piercings für immer als rechtloses Eigentum gebrandmarkt, sodass ich nie wieder in mein altes Leben zurück flüchten kann... Sollte ich trotzdem versuchen wegzurennen, werde ich mit Gewalt daran gehindert und gnadenlos bestraft. Ich werde in ein neues Leben als rechtlose, wehr- und hilflose zwangsprostitutierte Sissy-Hure gezwungen, die auch als Sissy-Hündin an der kurzen Leine „Fuß“ Gassi ge- und vorgeführt wird und sich besteigen und besamen lassen muss, die 24/7/365 ihrem Besitzer und Zuhälter brav gehorchen und auch als rechtlose Hure für ihn anschaffen muss. Alles, was sie als Prostituierte „verdient“, gehört einzig und allein ihrem Zuhälter, der sich um sie kümmert, sie in einem kleinen Zimmer oder in einem Wohnwagen wohnen lässt und sie in den Zeiten, in denen sie nicht arbeiten muss, mit Essen und Trinken im Zimmer versorgt... ... ...

In allen Träumen werde ich überfallen, vergewaltigt, entführt, gefangen gehalten und zwangsfeminisiert, dauerhaft mit Permanent Make-up und Tattoos markiert und in ein neues Leben als machtlose, wehr- und hilflose, zwangsprostituierte Sissy-Hure gezwungen. In manchen Träumen werde ich auch wie ein unartiges Mädchen übers Knie gelegt und mein nackter Hintern wird so lange versohlt, bis ich heule und wie ein braves Mädchen gehorche und verspreche, kein böses Mädchen mehr zu sein. Manchmal werde ich wie eine läufige Hündin nackt auf allen Vieren in einem Käfig in Ketten gehalten, ich werde dazu erzogen (dressiert), wie eine Hündin zu gehorchen (mit einem Erziehungs-Elektro-Halsband), mir werden Tricks beigebracht wie "auf den Hinterbeinen stehen"Männchen machen" und Bellen und ich werde wie eine läufige Hündin an der kurzen Leine „bei Fuß“ Gassi ge- und vorführt und muss mich von „Rüden“ besteigen und besamen lassen. Manchmal, wenn ich nicht als Prostituierte arbeiten muss, bin ich gezwungen, als Dienstmädchen den Haushalt zu führen, zu putzen, zu kochen, die Wäsche zu waschen, meinem Mann und meinen Sissy-Schwestern im Harem zur Verfügung zu stehen und mich von ihnen benutzen zu lassen, so wie es eine gute Ehefrau tun muss. Manchmal muss ich für ein paar Stunden als Sekretärin arbeiten, die niedrigsten Büroarbeiten erledigen und mich im Kopierraum von hinten nehmen lassen.

Manchmal werde ich im Ausland zwangsverheiratet und muß als rechtlose Sissy-Ehesklavin meinem Eheherrn 24/7/365 bedingungslos gehorchen und mich wie ein Stepford-Hausfrauchen um den kompletten Haushalt kümmern, putzen, waschen, kochen usw. und meinen Eheherrn widerspruchslos bedienen und befriedigen. Wenn er Besuch hat, muß ich mich wie ein braves Hausfrauchen auch um seine Besucher kümmern und sie brav bedienen …

Der Teil meines Traumes, in dem ich gezwungen werde, mich per OP schwängern zu lassen und ein Kind austragen und per Kaiserschnitt auf die Welt bringen, also gebären zu müssen, den erwähne ich heute jetzt lieber mal nicht … ;-) .

... nur ein Traum ?

I sit on a bench and dream ...

As always, I dream of being attacked while walking in the woods. I am attacked and overpowered by a strong man and his friends. Before I know what is happening, I am tied up and completely defenseless and at the mercy of these men. The man puts me over his knee, pulls down my pants and spanks my bare bottom until I cry and promise to be good and obey. I am "raped" by him and his friends and dragged to his car, where I am loaded naked into the trunk. He kidnaps me and drives with me, defenseless and helpless, tied up in the trunk, far, far away to another country, where I am forced far away from here into a new life as a lawless, defenseless and helpless, forced prostitute sissy whore. Practically overnight, I disappear without a trace from my previous life as a free, German man; my freedom, my identity, my name, my masculinity are simply taken away by force; I am kidnapped and taken far, far away to a foreign area, a foreign country, where I am locked up and held captive...

I am castrated against my will so that I will never again have the right to call myself a "man" ..., I am being forcibly feminized, my body is being redesigned by my master according to his wishes, I am being outed as a female against my will with permanent make-up and branded as property without rights forever with tattoos and piercings, so that I can never escape back to my old life... If I try to run away anyway, I am prevented from doing so and punished mercilessly. I am being forced into a new life as a sissy whore without rights, defenseless and helpless, forced into prostitution, who is also walked and paraded as a sissy bitch on a short leash "heel" and has to be mounted and inseminated, who has to obey her owner and pimp 24/7/365 and also work as a whore for him. Everything she "earns" as a prostitute belongs solely to her pimp, who takes care of her, lets her live in a small room or caravan and provides her with food and drink in the room when she doesn't have to work... ... ...

In all dreams I am attacked, raped, kidnapped, held captive and forcibly feminized, permanently marked with permanent make-up and tattoos and forced into a new life as a powerless, defenseless and helpless, forced prostituted sissy whore. In some dreams I am also put over the knee like a naughty girl and my bare bottom is spanked until I obey like a good girl and am no longer a bad girl. Sometimes I am kept naked on all fours in a cage like a bitch in heat, I am trained to obey like a bitch (with a training collar), I am taught tricks such as standing on my hind legs and barking and I am walked like a bitch in heat on a short leash "heel" and have to let "male dogs" mount me and inseminate me. Sometimes, when I don't have to work as a prostitute, I'm forced to take care of the house as a maid, to clean, cook, do the laundry, be available to my husband and my sisters in the harem and let them use me, just like a good wife has to do. Sometimes I have to work as a secretary for a few hours, doing the most menial office work and letting myself be taken from behind in the copy room.

Sometimes I am forced into marriage abroad and as a sissy slave without rights I have to obey my husband unconditionally 24/7/365 and take care of the entire household like a Stepford housewife, cleaning, washing, cooking, etc. and serve and satisfy my husband without protest. When he has visitors, I have to take care of his visitors like a good housewife and serve them well...

The part of my dream in which I am forced to undergo an operation to become pregnant and then carry a child to term and give birth to it by Caesarean section, in other words I have to give birth, I'd rather not mention that today... ;-).

... just a dream ???


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  • sissy-yvonne
    sissy-yvonne liked this · 4 months ago
  • sissymichelleblackforestgermany
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sissymichelleblackforestgermany - Sissy Michelle (Schwarzwald) K.F.I = kein Tribut o.ä.
Sissy Michelle (Schwarzwald) K.F.I = kein Tribut o.ä.

Ich habe kein finanzielles Interesse, ich will also kein Geld, aber ich bezahle auch kein Geld, keinen Tribut , keine Gebühren, keine Spenden oder sonstige "Gefälligkeiten" etc.. Bitte unbedingt VOR einer Kontaktaufnahme über den Chat das hier und auch meine eigenen vier bis fünf (mehr sind es nicht) Beiträge im Profil unbedingt lesen! / I have no financial interest, so I don't want any money, but I also don't pay any money, tribute, fees, donations or other "favors" etc. Please make sure you read this and my own four or five (there are no more than that) posts in my profile BEFORE contacting me via chat!

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